Grenzfeststellung

Bei der Grenzfeststellung handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen werden in die Örtlichkeit übertragen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der örtlich vorgefundenen Grenzmarken und der Erklärung der beteiligten Grundstückseigentümer amtlich festgestellt und beurkundet.