Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist gesetzlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitplanung setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.