Baulast

Die Baulast ist eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis und verpflichtet den Eigentümer des betroffenen Grundstücks freiwillig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gegenüber der Baubehörde. Notfalls kann deren Erfüllung von der Baubehörde verlangt und zwangsweise durchgesetzt werden.
Die Baulast dient in der Regel dazu, die Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung zu ermöglichen. Zum Beispiel können Baulasten Abstandsflächen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Flächen für Zuwegungen auf einem Nachbargrundstück sichern.
Die Höhe der Kosten der Eintragung einer Baulast richtet sich nach der Bedeutung, dem Wirtschaftlichem Wert oder dem sonstigen Nutzen der Baulast und dem mit der Eintragung der Baulastverbundenem Verwaltungsaufwand.
Eine Baulast bleibt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger der Grundstückseigentümer wirksam und kann nur durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.