Grundstück

Unter einem Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche verstanden. Es ist Buchungseinheit des Grundbuchs und erfasst außer dem Grund und Boden auch die auf ihm errichteten künstlichen Anlagen, insbesondere Gebäude, sowie Bepflanzungen. Ein Grundstück erstreckt sich grundsätzlich auf den Raum über und unter der Erdoberfläche und kann aus mehreren Flurstücken bestehen.